Schulsozialarbeit an der IGS Rülzheim (SSA) –
ein wertvoller Arbeitsbereich im Schulalltag!
Mein Name ist Miriam Götz. Seit Januar 2022 darf ich an der IGS Rülzheim als Schulsozialarbeiterin tätig sein.
Kontakt:
Sprechzeiten
Dienstags und donnerstags in der ersten großen Pause (9.00- 9.30 Uhr)
Oder mit Termin
Bitte telefonisch, persönlich oder per Mail absprechen.
im Raum C003 (Bau C, im Keller)
Dienstags und donnerstags in der ersten großen Pause (9.00- 9.30 Uhr)
Oder mit Termin
Bitte telefonisch, persönlich oder per Mail absprechen.
im Raum C003 (Bau C, im Keller)
Die Arbeit der Schulsozialarbeit wird durch gemeinsame Anstrengungen der Kreisverwaltung und des Landes RLP ermöglicht und über unseren Träger ‚Haus Meilenstein‘ umgesetzt
Schulsozialarbeit – Was ist das?
= ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und gemeinsam mit den Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten.Die Angebote der Schulsozialarbeit stehen allen Schülern, LehrerInnen und Eltern der Schule zur Verfügung.
Die zentralen Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit beinhalten:
Für SchülerInnen:
- Förderung der individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung (z.B. durch Beratung bei Schulschwierigkeiten, bei Beziehungskonflikten mit Freunden, Eltern oder Lehrkräften und durch Hilfe bei familiären Konflikten und Krisensituationen)
- Bildungsbenachteiligungen sollen vermieden & abgebaut werden
Für Lehrkräfte:
- Beratung
- Interventionen im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung
- Begleitung von LehrerInnen-Elterngesprächen bzw. LehrerInnen-Schülergesprächen
- Unterstützung bei der Verhinderung von Schulverweigerung/ Schulausschluss
- Präventive Angebote (z.B. Sozialkompetenztraining, Mobbing, Sucht ...)
Für Eltern:
- Beratung in Erziehungsangelegenheiten sowie bei Schulschwierigkeiten des Kindes
- Unterstützung in Krisensituationen
- Hausbesuche
- Auf Wunsch Vermittlung an weitere externe Anlaufstellen
Die Inhalte der Beratungsgespräche unterliegen den besonderen Bestimmungen des personenbezogenen Datenschutzes. Die Fachkraft unterliegt der Schweigepflicht.