Bildungspaket

Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Germersheim können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket am 25. Februar 2011 in kommunaler Trägerschaft beschlossen. Die Kreisverwaltung Germersheim ist für die Gesamtkoordination und -organisation verantwortlich.

Im Landkreis Germersheim sind mehr als 3.400 Kinder und Jugendliche betroffen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und auf "Mitmachen".

Für die folgenden Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten übernommen werden:
  • eintägige Schul- und Kitaausflüge,
  • mehrtägige Kita- und Klassenfahrten,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (Schulbasispaket),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule,
  • angemessene Lernförderung,
  • einen Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung sowie
  • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Musikunterricht, Teilnahme an Ferienfreizeiten)

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Wer hat Anspruch? Kinder und Jugendliche aus Familien,
  • die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten,
  • Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) und Sozialgeld beziehen,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG erhalten,
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld beziehen

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

Ausnahme: Bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikunterricht usw.) liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.

Zu den Anträgen: www.kreis-germersheim.de

Kooperation mit Wolf Ware