Mittagessen
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geändert.
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Kontoinhaber/Begünstigter: Kreisverwaltung Germersheim
IBAN: DE04 5485 0010 1000 3543 97
BIC: SOLADES1SUW
Geldinstitut: Sparkasse Südpfalz
Verwendungszweck: ID-Nummer und Name des Kindes
Wichtig ist, dass bei der Überweisung die ID-Nummer des Chips (steht auf dem Chip) und der Name des Kindes als Verwendungszweck angegeben werden und der Betrag für die Kosten des Bestellzeitraums ausreicht.
Grundlage für den bargeldlosen Essenseinkauf ist ein Chip in Form eines Schlüsselanhängers. Dieser
wurde am ersten Schultag nach den Sommerferien an Ihr Kind ausgegeben. Damit mit diesem Chip ein
Essen bezahlt werden kann, muss vorher eine Überweisung auf das Mensakonto (Bankverbindung siehe
unten) erfolgen.
Das Geld muss immer spätestens am Freitag der Vorwoche auf dem Konto eingegangen sein. Erst dann steht es montags Ihrem Kind für die Bestellung des Mittagessens zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Laufzeit einer Überweisung manchmal mehrere Tage dauern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihrer Bank für die Überweisung des Geldes einen Dauerauftrag zu erteilen.
Bitte überweisen Sie bei Geschwisterkindern für jedes Kind den Betrag einzeln, da die Überweisung automatisch verarbeitet wird und dadurch auch dem richtigen Chip zugeordnet werden kann!
Infoblatt über die schulische Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen
Nachfolgende Zusatzstoffe werden von uns in den Speiseplänen mit folgenden Fußnoten gekennzeichnet:
Nachfolgende Hauptallergene werden von uns in den Speisenplänen, unabhängig von ihrer Menge, mit folgenden Fußnoten gekennzeichnet:
Das Geld muss immer spätestens am Freitag der Vorwoche auf dem Konto eingegangen sein. Erst dann steht es montags Ihrem Kind für die Bestellung des Mittagessens zur Verfügung. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Laufzeit einer Überweisung manchmal mehrere Tage dauern kann. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihrer Bank für die Überweisung des Geldes einen Dauerauftrag zu erteilen.
Bitte überweisen Sie bei Geschwisterkindern für jedes Kind den Betrag einzeln, da die Überweisung automatisch verarbeitet wird und dadurch auch dem richtigen Chip zugeordnet werden kann!
Infoblatt über die schulische Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen
Kennzeichnung von Zusatzstoffen gemäß ZzuIV vom 29.01.1998
Nachfolgende Zusatzstoffe werden von uns in den Speiseplänen mit folgenden Fußnoten gekennzeichnet:
Kennziffern (Fußnote) |
Kenntlichmachung Zusatzstoffe - laut Zusatzstoffe - Zulassungsverordnung ZZulv - |
---|---|
1 | mit Farbstoff |
2 | mit Konservierungsstoff |
3 | mit Antioxydationsmittel |
4 | mit Geschmacksverstärker |
5 | geschwärzt |
6 | geschwefelt |
7 | gewachst |
8 | mit Phosphat |
9 | mit einer Zuckerart oder Süßungsmittel |
Kennzeichnung von Allergenen gemäß VO (EU) 1169/2011
Nachfolgende Hauptallergene werden von uns in den Speisenplänen, unabhängig von ihrer Menge, mit folgenden Fußnoten gekennzeichnet:
Kennziffern (Fußnote) |
Kenntlichmachung von Allergenen |
---|---|
10 | Glutenhaltige Getreide (d. h. w-Weizen, r-Roggen, g-Gerste, h-Hafer, d-Dinkel, k-Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse |
11 | Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse |
12 | Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse |
13 | Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse |
14 | Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
15 | Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), |
16 | Schalenfrüchte, d. h. a-Mandeln, b-Haselnüsse, c-Walnüsse, d-Kaschunüsse, e-Pekannüsse, f-Paranüsse, g-Pistazien, h-Makadamianüsse, i-Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse |
17 | Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse |
18 | Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse |
19 | Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
20 | Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2 |
21 | Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse |
22 | Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse |
23 | Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse |
Hinweis: Es werden ausschließlich deklarationspflichtige Hauptallergene gekennzeichnet, keine möglichen Spuren.
Salatdressings und Backwaren* enthalten folgende Allergene und Zusatzstoffe:
- Salatsoße (E/Ö) Essig-Öl, Balsamico: 1,3,18,20
- Salatsoße (J) Joghurt: 1,3,9,15,18,20
- Salatcreme (S)/Cocktaildressing (C): 1,3,9,15,18,20
- Backwaren (B)Brot/ Brötchen: 10w,10r,10g,10h,10d,15,19 (variiert je nach Sorte)
- Gebäck (G)Süße Backwaren: 1,2,3,8,10w,12,14,15,16a,16b,16e (variiert je nach Sorte)
Speisepläne
Für die Inhalte der Speisepläne sowie die Essensbestellung sind die jeweiligen Anbieter selbst verantwortlich.
Essen bestellen
Unter folgendem Link können Sie das Menü für Ihr Kind bestellen.>> Essen bestellen